Die durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie im Februar herausgegebene Broschüre "Mehr als ein Dach über dem Kopf" informiert über das am 01.01.2010 neu inkraftgetretene Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz. Es löst das Heimgesetz ab. In dem neuen Gesetz gibt es keine Heime mehr, sondern "unterstützende Wohnformen". Die Heimaufsicht nennt sich jetzt "Aufsicht für unterstützende Wohnformen des LASV"und der Heimbeirat ist der Bewohnerschaftsrat. Das Gesetz soll die Rechte auf Selbstbestimmung bei gleichzeitigem Schutz der Bewohner mehr in den Vordergrund stellen.
Morgen ist Heimbeiratssitzung, wo ich das Gesetz vorstellen werde. Bin mal gespannt, was der neue Bewohnerschaftsrat dazu sagt und ob sie das Recht auf Selbstbestimmung bei uns gewährleistet sehen.
Hier der Link zu der Broschüre:
http://www.masf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/mehr_als_ein_dach.pdf
Die durch das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Brandenburg garantierten Persönlichkeits- rechte werden durch das neue Gesetz ganz konkret. Die Bedeutung der Grundrechte wurde in der Fachöffentlichkeit sehr intensiv diskutiert. Sie wurde in der auf Bundesebenen veröffentlichten "Charta für hilfe- und pflegebedürftige Menschen" gewürdigt. Die Charta erhält mit dem Pflege- und Betreuungswohngesetz zum Teil verbindlichen Charakter. Sie ist von daher beim Betrieb einer Einrichtung durch den verantwortlichen Leistungsanbieter und die von ihm eingesetzten Personen zu wahren. http://www.pflege-charta.de/nn_376/DE/Die__Charta/Acht__Artikel/achtartikel__node.html?__nnn=true
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Montag, 22. Februar 2010
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